Am Sonntag, 3. April, endete die Übergangsfrist für das neue Infektionsschutzgesetz. Da sich die Landesregierung von Baden-Württemberg gegen die Hotspot-Regelung entschieden hat, fällt ein Großteil der Infektionsschutzmaßnahmen weg. Auch im Sport kommt es dadurch zu Lockerungen

  • keine Zutrittsbeschränkungen mehr: Die 3G-Regel entfällt. Sportler können auch ohne Impfnachweis oder einen tagesaktuellen Test trainieren und Wettkämpfe bestreiten.

  • keine Maskenpflicht mehr in Innenräumen wie Sporthallen und Fitness-Studios

Eine Maskenpflicht in Hallen ist daher nicht mehr vorgeschrieben, wird aber weiterhin empfohlen.

 

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